Bitte lesen Sie die Hotelordnung vor der Buchung sorgfältig durch. Wenn Sie mit einer Bestimmung der Hotelordnung nicht einverstanden oder nicht bereit sind, sich daran zu halten, können wir Sie nicht unterbringen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Regeln und Vorschriften behält sich der Einrichtungsverwalter das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Verweigerung der Unterkunft, des Verweises vom Hotelgelände oder anderer Schritte, die zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in der Einrichtung erforderlich sind.
§ 1
Die Einrichtung ,,Stein und Eule“ ist ausschließlich für Personen über 12 Jahren bestimmt. Um die Ruhe und den Komfort unserer Gäste zu gewährleisten, nehmen wir keine Buchungen oder Unterkünfte für Kinder unter 12 Jahren an. Der Verwalter behält sich das Recht vor, einen Nachweis über das Alter des Kindes zu verlangen.
Bedingungen für den Aufenthalt von Kindern und Personen über 12 Jahren.
Aufenthaltsgebühr: Kinder ab 12 Jahren werden als vollwertige Gäste behandelt, d. h. sie zahlen die volle Aufenthaltsgebühr wie Erwachsene.
Zimmertyp: Wenn Kinder ab 12 Jahren in der Buchung enthalten sind, muss ein Zimmer/Suite-Typ gewählt werden, in dem die zusätzliche Person untergebracht werden kann. Dies kann die Buchung eines Doppelzimmers/einer Suite oder eines größeren Zimmers/einer Suite bedeuten.
Eltern oder Erziehungsberechtigte übernehmen die volle Verantwortung für Minderjährige über 12 Jahren und unter 18 Jahren.
Verhaltensregeln: Für Kinder ab 12 Jahren gelten die gleichen Verhaltens- und Benutzungsregeln wie für Erwachsene. Sie sind verpflichtet, die Regeln und Vorschriften der Einrichtung zu beachten.
Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Annehmlichkeiten: Bestimmte Annehmlichkeiten wie das Schwimmbad, die Sauna oder die Ruheräume dürfen von Kindern ab 12 Jahren nur unter Aufsicht ihrer Erziehungsberechtigten benutzt werden.
§ 2
Die Nichteinhaltung der Bedingungen von § 1 kann zur Ablehnung der Unterkunft ohne Erstattung führen..
§ 3
Das Check-in beginnt um 14:00 Uhr am ersten Tag und endet um 11:00 Uhr am letzten Aufenthaltstag.
§ 4
Die Anmeldung und die Bezahlung des Aufenthaltes müssen spätestens am Tag der Ankunft erfolgen. Beim Check-in muss ein Ausweis vorgelegt werden.
§ 5
Um die Ruhe zu gewährleisten, gilt eine Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
§ 6
Die Gäste erhalten einen Schlüsselsatz, den sie am Tag der Abreise zurückgeben müssen. Bei Verlust des Schlüssels wird eine Gebühr von 50 PLN erhoben.
§ 7
Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes gegen das Verbot kann den in der Einrichtung untergebrachten Personen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.500 PLN für jeden festgestellten Verstoß gegen das Verbot auferlegt werden, was jedoch nicht das Recht des Betreibers ausschließt, eine die Höhe der Vertragsstrafe übersteigende Entschädigung zu verlangen, wenn der durch den Gast verursachte Schaden die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt.
§ 8
Aus Sicherheitsgründen muss ein schlechter Zustand der Einrichtungen sofort dem Verwalter gemeldet werden.
§ 9
In den Räumlichkeiten dürfen keine eigenen Geräte verwendet werden, deren Leistung 500 W übersteigt. Eine zu hohe Belastung kann einen Stromausfall verursachen.
§ 10
Der Parkplatz für Gäste ist kostenlos, unbewacht, aber videoüberwacht und befindet sich auf einem geschlossenen Platz. Der Verwalter haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs, das einem Gast gehört, oder für darin zurückgelassene Gegenstände.
§ 11
Die öffentlichen Bereiche der Anlage werden überwacht und aufgezeichnet. Die Überwachungsaufzeichnungen sind ordnungsgemäß gegen unbefugten Zugriff gesichert. Mit dem Betreten des Geländes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass sein Abbild aufgezeichnet wird. Die Videoüberwachung dient dazu, die Sicherheit der Gäste zu verbessern und bei Bedarf Beweise für Straftaten oder unangemessenes Verhalten von Gästen zu liefern.
§ 12
Um Missverständnissen vorzubeugen, sollte jede Einladung von Dritten immer dem Verwalter mitgeteilt werden. Von Gästen eingeladene Dritte sind verpflichtet, die Räumlichkeiten bis 22.00 Uhr zu verlassen.
§ 13
Wir akzeptieren keine Tiere; wenn Sie versuchen, ein Tier mitzubringen, sind wir gezwungen, die Unterkunft ohne Rückerstattung zu verweigern.
§ 14
Während seines Aufenthalts ist der Gast für die Aufrechterhaltung der Ordnung in dem von ihm bewohnten Zimmer/Appartement verantwortlich.
§ 15
Der Gast haftet, auch finanziell, für jede Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen, Einrichtungen und technischen Geräten, die durch sein Handeln oder das Handeln von Personen, für die er verantwortlich ist, verursacht wird.
§ 16
Der Verwalter ist für das Eigentum des Gastes nicht verantwortlich. Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer/das Appartement beim Verlassen des Objekts ordnungsgemäß zu sichern, so dass ein Zugang durch Dritte nicht möglich ist. Während der Abwesenheit des Gastes im Zimmer/Appartement sind Fenster und Türen geschlossen zu halten, das Licht auszuschalten, Wasserhähne abzudrehen und alle elektrischen Geräte abzuschalten.
§ 17
Persönliche Gegenstände, die der abreisende Gast im Zimmer/in der Suite zurücklässt, sind auf seine Kosten an die von ihm angegebene Adresse zurückzusenden.
Falls eine solche Anweisung nicht eingeht, wird der Verwalter diese Gegenstände 3 Monate lang aufbewahren.
§ 18
In Angelegenheiten, die in dieser Hausordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Strafgesetzbuches.
§ 19
Vor der Buchung erklärt sich der Gast damit einverstanden, die Hausordnung zu lesen und sie in ihrer Gesamtheit zu akzeptieren. Der Gast bestätigt, dass er die in der Hausordnung festgelegten Bedingungen gelesen und verstanden hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Zustimmung zu den Regeln und Vorschriften erfolgt zum Zeitpunkt der Buchung und bildet die Grundlage des Vertrags zwischen dem Gast und der Einrichtung.
Wir hoffen, dass Sie die vorgestellten Regeln als Garantie für einen sicheren Urlaub akzeptieren werden.